Immobilienrecht

Der Notar steht Ihnen mit vielseitigen Aufgaben und Tätigkeiten auf unterschiedlichen Rechtsgebieten kompetent zur Seite.

Ein Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit liegt dabei im Immobilienrecht. Die eigenen vier Wände zählen oft zu den wichtigsten Vermögensbestandteilen. Egal, ob die eigene Immobilie verkauft oder ein Eigenheim erworben werden soll, sorgt der Notar als neutraler Mittler der Interessen beider Vertragsparteien für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und hilft Risiken zu vermeiden.

So ist aus Sicht des Verkäufers u.a. sicherzustellen, dass Besitz und Eigentum am Grundstück erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung übergehen. Der Käufer dagegen ist in seinem Interesse zu schützen, den Kaufpreis erst dann zu zahlen, wenn der die Immobilie auch lastenfrei erwerben kann.

Neben dem Kauf- und Verkauf eines Ein-/Mehrfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung unterfallen u.a. auch folgende Geschäfte dem Immobilienrecht:

  • Bestellung von Grundschulden, Hypotheken, Wohnungsrechten oder Nießbrauch;
  • Bauträgervertrag;
  • Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungs- und Teileigentum;
  • Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten;
  • Überlassungsverträge.