Familienrecht
Die Begründung einer Lebensgemeinschaft ist für viele die wichtigste Entscheidung ihres Lebens. Dies gilt nicht nur für das persönliche Zusammenleben, sondern auch mit Blick auf die rechtlichen Verhältnisse.
Ob ohne Trauschein in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder als verheiratetes Paar: Das Zusammenleben wird Fragen aufwerfen, die am besten vorausschauend beantwortet werden sollten. Neben Vermögensfragen und steuerlichen Konsequenzen, spielt oft auch die Frage nach der Absicherung im Falle von Alter, Krankheit und Erwerbsunfähigkeit sowie die Frage, was passiert eigentlich im Falle einer Trennung, eine Rolle.
Durch die Eingehung einer Ehe werden die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten durch die gesetzlichen Bestimmungen zum Ehegüterrecht, zum Unterhaltsrecht, die Bestimmungen zum Versorgungsausgleich und schließlich auch zum Erb- und Pflichtteilsrecht verflochten. Diese Regelungen können Sie grundsätzlich an Ihre persönliche Lebenssituation anpassen. Dazu bedarf es einer genauen Kenntnis der Gesetzeslage. Wegen der mitunter weitreichenden Folgen und um eine unparteiische rechtliche Beratung sicher zu stellen, hat der Gesetzgeber für den Abschluss eines Ehevertrages die notarielle Beurkundung vorgeschrieben.
Die rechtliche Verflechtung, die das Gesetz aus Gründen der Absicherung für Eheleute vorsieht, fehlt indes bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Das kann nicht nur beim Erwerb gemeinsamen Vermögens, sondern u.a. auch bezogen auf Fragen des Erb- und Steuerrechtes zu bösen Überraschungen führen. Auch hier kann Sie der Notar umfassend und neutral zur passenden rechtlichen Gestaltung beraten.
Der Notar ist ebenso der richtige Ansprechpartner, wenn es um das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern geht, bis hin zum Thema Adoption.