Erbrecht
Ein weiterer Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit liegt im Erbrecht. Für die meisten Menschen geht es um nicht weniger als ihr Lebenswerk und die Sicherung des erarbeiteten Vermögens. Durch Testament oder Erbvertrag kann jeder selbst bestimmen, wer sein Vermögen im Todesfall erhält. Ohne eine entsprechende Vorkehrung/Regelung greift die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer zu dem gewünschten Ergebnis führt.
Die notarielle Praxis zeigt nicht selten, dass die eigene Vorstellung darüber, wer Erbe ist, nicht mit der gesetzlichen Auffangregelung übereinstimmt. Soll das Vermögen gezielt verteilt werden, ist eine frühzeitige Befassung mit dem Thema Erbschaft unumgänglich. Der Erblasser kann im Rahmen eines Testamentes oder Erbvertrages dabei u.a. – unter Beachtung etwaiger Pflichtteilsansprüche – Personen von der Erbfolge ausschließen, mit ihm nicht verwandte Personen als Erben einsetzen, Erbanteile verändern, Vermächtnisse oder Testamentsvollstreckung anordnen. Dem Erblasser steht eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, die der Notar aufzeigen, erläutern und gestaltend umsetzen kann.
Im Gegensatz zu einem Erbvertrag kann ein Testament grundsätzlich eigenhändig verfasst werden. Allerdings lauern gerade im Erbrecht verschiedene juristische Fallstricke, die es zu beachten gilt. So sorgt oft schon die Verwendung falscher oder ungenauer Begrifflichkeiten für mehr Verwirrung als Klarheit. Auch erfordern u.a. komplexere Familienkonstellationen (bspw. Patchwork) oder die Unternehmensnachfolge Regelungen, die auf den konkreten Fall abgestimmt sein müssen. Eine Beratung ermöglicht es Ihnen, Ihrem Willen Geltung zu verschaffen.
- Erbauseinandersetzungen,
- Erbscheinsanträge,
- Erbausschlagungen,
- Erb-, Pflichtteils- und Zuwendungsverzichte.